Wertermittlung

Auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung erstellen wir für Sie als Sachverständigenbüro Wertgutachten, Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Wohnungs- und Teileigentum. Wir sind also Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Grundstücksbewertung, Verkehrswertermittlung oder Immobilienbewertung.

Wertgutachten werden u.a in folgenden Fällen angefertigt:
  • Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen. Hier kann ein unabhängiger Wertgutachter den Preis dieser Immobilie schätzen.
  • Wurde eine Immobilie vererbt, so kann man mit einem Wertgutachten die Erbanteile ermitteln.
  • Das Finanzamt setzt bei der Berechnung der Steuer den Wert Ihrer Wohnung oder Immobilie zu Ihrer Meinung nach zu hoch an.
  • Ihre Betriebsstätte wird vom Finanzamt bewertet und das Verhältnis von Boden- zu Sachwert wurde falsch bewertet.
  • Der Verkehrswert

    Der Verkehrswert von Grundstücken und damit verbundenen Immobilien wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung durch den Wertgutachter bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Grundsätzlich ist es erstmal nicht entscheidend, ob es sich um ein Gebäude allgemeiner Art, ein normales Haus oder eine Wohnung handelt.