SiGe Koordination

Mitverantwortung des Bauherren für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle

Wir erbringen für Sie die gemäß Baustellenverordnung vom 01.07.1998 notwendige Planung und und Durchführung des Bauvorhabens nach den geltenden Regeln der Baustellenverordung (BaustellV) .

Folgende Leistungen können wir für Sie erbringen:

  • Erstellen SIGEPLAN ( Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan )
  • Erstellen der UNTERLAGE ( BaustellV §3 Abs2Nr.3 )
  • Vorankündigung der Baustelle beim Gewerbeaufsichtsamt
  • Betreuung der Baustelle während der gesamten Ausführungszeit
  • Ihr Vorteil: Praxisnahe Unterstützung für Ihr Bauvorhaben